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   BGH, 12.02.2001 - AnwSt (R) 15/00   

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https://dejure.org/2001,10821
BGH, 12.02.2001 - AnwSt (R) 15/00 (https://dejure.org/2001,10821)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2001 - AnwSt (R) 15/00 (https://dejure.org/2001,10821)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - AnwSt (R) 15/00 (https://dejure.org/2001,10821)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anwaltsgericht - Rechtsanwalt - Berufspflicht - Vertretungsverbot - Rechtsmittelbeschränkung - Rechtsfolgenausspruch

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 327; ; StPO § 247; ; BRAO § 118 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BROA § 114, § 56 Abs. 1
    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Anwalts aus der Anwaltschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.04.1973 - I D 15.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.2001 - AnwSt (R) 15/00
    So haben die Beamtendisziplinarsenate (BVerwGE 46, 116) anders als die Wehrdienstsenate (BVerwGE 33, 170) des Bundesverwaltungsgerichts eine auch aus der Beamtenstellung folgende Wahrheitspflicht des Beamten angenommen, wenn er denn nicht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht.
  • BGH, 27.05.1991 - AnwSt (R) 3/91

    Verhängung eines Vertretungsverbots gegen einen Rechtsanwalt wegen schuldhafter

    Auszug aus BGH, 12.02.2001 - AnwSt (R) 15/00
    Sie muß zur Rechtfertigung einer Ausschließung zu der Prognose führen, daß der Betroffene als Rechtsanwalt untragbar ist, weil von ihm eine Gefährdung der Rechtspflege ausgeht (Senatsbeschluß vom 27. Mai 1991 - AnwSt(R) 3/91 = BRAK-Mitt. 1991, 229).
  • BGH, 03.10.1983 - AnwSt (R) 3/83

    Berufsverbot für einen Rechtsanwalt - Sanktionierung auf Grund Fehlverhaltens -

    Auszug aus BGH, 12.02.2001 - AnwSt (R) 15/00
    Diese Auffassung, die der Senat von Amts wegen nachzuprüfen hat, ist zutreffend (BGH, Beschluß vom 3. Oktober 1983 - AnwSt(R) 3/83 = BRAK-Mitt. 1984, 37).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.11.2015 - 2 AGH 13/15

    Bewusste Ausnutzung der Stellung als Rechtsanwalt für die Begehung von

    Hält das Berufungsgericht nähere Erkenntnisse für erforderlich, verbleibt ihm nur die Möglichkeit, die Berufung unbeschränkt durchzuführen und die Schuldfeststellungen umfassend neu zu treffen (vgl. BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 12.02.2001, AnwSt (R) 15/00, zit. in juris; OLG Bamberg, DAR 2015, 273 f. mwN; OLG Thüringen, NStZ-RR 2015, 181 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2013, III-3 RVs 4/13, StRR 2013, 426 f.; offen gelassen durch OLG Hamm, Beschluss vom 07.08.2014, III-1 RVs 66/14, zitiert in juris).
  • BGH, 08.12.2011 - AnwSt (R) 12/11

    Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehlers

    Der Senat schließt aus, dass der Maßnahmenausspruch auf den für sich gesehen nicht unbedenklichen Erwägungen zur Schuldeinsicht des Revisionsführers im angefochtenen Urteil beruht (vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 2001 - AnwSt (R) 15/00).
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